4. Lehrkräfte

Die Akademie für Handrehabilitation legt großen Wert darauf, qualifizierte und erfahrene Fachkräfte aus der Ergotherapie, Physiotherapie, physikalischen Therapie sowie aus der Ärzteschaft für ihre Lehrtätigkeit zu gewinnen.

Dabei wird besonders auf einschlägige Zusatzqualifikationen oder weiterführende Studienabschlüsse geachtet.

Die Lehrtherapeuten und Fachhochschuldozenten der Akademie verfügen idealerweise über folgende Qualifikationen:

  • Fachärzte für Unfallchirurgie, Handchirurgie, plastische Chirurgie, Orthopädie, Dermatologie, Neurologie u. a.

  • Abschluss als „zertifizierter Handtherapeut der Akademie für Handrehabilitation“ (perspektivisch mit einem Bachelorstudium Medizinalfachberufe an der DIPLOMA Hochschule – Private Fachhochschule Nordhessen, mit dem Wahlpflichtmodul „Handrehabilitation“ bzw. Bachelor/Master of Science)

  • Zusatzausbildungen in Manueller Therapie, Cyriax-, Brügger-Therapie oder Lymphdrainage

  • Ausbildung als Osteopath oder in osteopathischer Weiterbildung

  • Umfassende praktische Erfahrung im Schienenbau und Taping

  • Weiterbildungen in Bereichen wie Rheumatologie, Reflexzonentherapie, PNF, FBL oder Schmerztherapie

Die Akademie behält sich vor, neue Lehrkräfte gezielt in Didaktik und Methodik einzuarbeiten. Langfristig werden eigene Fachlehrkräfte ausgebildet und systematisch auf ihre zukünftigen Aufgaben vorbereitet.

Alle Dozenten müssen einer der oben genannten Berufsgruppen angehören und entweder die Zertifizierung als Handtherapeut der Akademie für Handrehabilitation oder einen entsprechenden Studienabschluss mit dem Schwerpunkt „Handrehabilitation“ vorweisen können.

Zudem ist eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung verpflichtend.

Ausnahmen gelten für angehende Lehrkräfte, die sich noch in der Weiterbildung befinden:

Diese dürfen als Co-Referenten Teilbereiche von Seminaren übernehmen. In besonderen Fällen kann auch vor Ablauf der fünf Jahre eine eigenständige Lehrtätigkeit genehmigt werden – etwa bei herausragender fachlicher Eignung während der Instruktorenausbildung.

Alle Zusatzqualifikationen sind der Akademie schriftlich nachzuweisen, um sie bei Bedarf gegenüber Kooperationspartnern, Fachverbänden oder anderen Institutionen belegen zu können.

Mit dem Ausscheiden aus der Akademie erlischt der Anspruch auf die dort erworbene Fachlehrerbezeichnung sowie der damit verbundene Status.