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Fördermöglichkeiten und Bildungsurlaub

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen diverse Fördertöpfe für Wissensdurstige vor.

Die hier aufgeführten Fördermöglichkeiten und der Bildungsurlaub werden ggf. nicht an allen Veranstaltungsorten angeboten.
Bitte erfragen Sie die für Sie interessante Variante bei dem entsprechenden Veranstaltungsort.

Generell ist zu beachten:

Viele Förderungen können nur unter den folgenden Voraussetzungen abgerechnet werden:
• die Maßnahme hat noch nicht begonnen
• eine Rechnung wurde noch nicht ausgestellt
• die Teilnahmegebühr wurde noch nicht bezahlt

Eine (mehrjährige) Weiterbildung zählt insgesamt als eine Bildungsmaßnahme. Daraus folgt, dass nur einmalig zu Beginn der Weiterbildung ein Prämiengutschein eingesetzt werden kann. Eine Förderung einzelner Abschnitte im Laufe der gesamten Weiterbildung ist nicht möglich.

Gleiches gilt für Weiterbildungsblöcke, die zwar einzeln buchbar und abrechenbar sind, jedoch zum Ziel haben, ein Abschlusszeugnis oder Zertifikat zu erlangen.

Erst zur BERATUNG gehen und dann ANMELDEN.

  • Fördermöglichkeiten
  • Bildungsurlaub

Der Erwerb beruflicher Qualifikationen durch Weiterbildung ist ein wichtiges Anliegen der Bildungspolitik. Aus diesem Grund unterstützt der Staat Menschen, die sich beruflich weiterbilden, mit finanziellen Anreizen und steuerlichen Vorteilen. Darüber hinaus haben auch Arbeitgeber ein Interesse an Weiterbildungen ihrer Mitarbeiter und sind häufig bereit, Unterstützung zu leisten.

Wir haben die wichtigsten Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für Sie zusammengestellt.

Bildungsurlaub - das sind Tage, an denen der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern freigeben muss, damit sie sich weiterbilden können. Die alte Redensart "Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr" ist heute schlichtweg falsch. Weil sich die Arbeitswelt rasend schnell verändert, müssen sich Arbeitnehmer auch mit zunehmendem Lebensalter immer weiterbilden, um auf dem Laufenden zu bleiben. Diese Initiative fördert der Staat mit dem Bildungsurlaub - eine Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung.

Wer Anspruch hat
Da es kein einheitliches Bundesgesetz gibt, haben alle Bundesländer mit Ausnahme von Bayern und Sachsen Landesgesetze verabschiedet. Im Kern gleich, weichen sie jedoch in Details voneinander ab. Ein Kurs kann also in einem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt sein und in einem anderen nicht. Entscheidend ist das Bundesland des Arbeitsplatzes. Nur, wenn das Seminar dort als Bildungsurlaub anerkannt ist, haben Sie als Arbeitnehmer ein Anrecht darauf.

Anspruch auf Bildungsurlaub haben zudem nur Arbeitnehmer - keine Studenten, Hausfrauen und -männer oder Rentner. Für Beamte und Auszubildende gelten eigene Regeln. Letztere dürfen grundsätzlich Bildungsurlaub nehmen, allerdings meist beschränkt auf den Bereich politische Bildung. Beamte sind in manchen Ländern explizit ausgeschlossen mit dem Verweis auf eigene Weiterbildungsangebote für diese Gruppe. Finden Sie als Beamter ein interessantes Angebot, fragen Sie trotzdem beim Veranstalter nach, ob er ggf. einen Antrag auf Anerkennung nach dem Beamtenrecht stellen kann.

Was an Inhalten erlaubt ist
Was Sie als Arbeitnehmer in Ihrem Bildungsurlaub lernen möchten, können Sie weitgehend frei entscheiden. Einzige Bedingung: Die Weiterbildung muss in Ihrem Arbeits-Bundesland als Maßnahme anerkannt sein. Meist können Sie Bildungsurlaub für berufs­bezogene und politische Themen nehmen, in manchen Bundesländern auch für die persönliche Bildung oder Qualifizierung zu einem Ehrenamt.

Wie die Anmeldung läuft
Finden Sie zuerst heraus, ob Sie zu den Anspruchsberechtigten gehören und ob es in Ihrem Bundesland ein Bildungsurlaubsgesetz gibt. Trifft beides zu, können Sie sich auf die Suche nach einem passenden Kurs machen. Vor der verbindlichen Buchung sollten Sie beim Veranstalter erfragen, ob er in Ihrem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt ist. Wichtig ist auch, frühzeitig mit dem Arbeitgeber zu klären, ob er Ihre Abwesenheit im fraglichen Zeitraum betrieblich einplanen kann.

Nach der verbindlichen Buchung bekommen Sie meist alle erforderlichen Unterlagen wie Anmeldebestätigung, Anerkennungsbescheid und Ablaufplan vom Veranstalter zugeschickt. Reichen Sie sie beim Arbeitgeber ein und lassen Sie sich Abgabe und das Datum beispielsweise durch Eingangsstempel schriftlich bestätigen. Nach Absolvieren des Kurses bekommen Sie eine Teilnahmebestätigung, die Sie bei Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen.

Quelle: https://www.zdf.de/verbraucher/wiso/bildungsurlaub-was-steht-mir-zu-wiso-tipp-100.html

Unter dieser Quelle finden Sie auch viele weiterführende Informationen zu den verschiedenen Bundesländern.

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