3. Fachliche Leitung und Dozentenregelung

Die fachliche Leitung der jeweiligen Seminarstufen trägt die Verantwortung für die Auswahl und Umsetzung der Unterrichtsinhalte der Module HT1 bis HT18.

Die Lehrkräfte der Handtherapie (HT-Lehrkräfte), die im Rahmen der Ausbildung zum „Zertifizierten Handtherapeuten der AFH“ an der Akademie für Handrehabilitation sowie im Bachelorstudiengang „Medizinalfachberufe“ mit Schwerpunkt „Handrehabilitation“ an der DIPLOMA Hochschule – Private Fachhochschule Nordhessen tätig sind, werden durch die Akademie für Handrehabilitation ausgewählt und von den jeweiligen Institutionen bestätigt.

Die Akademieleitung überwacht kontinuierlich die fachliche Kompetenz der Lehrkräfte und verpflichtet sie gegebenenfalls zu gezielten Weiterqualifizierungen. Davon ausgenommen sind themenspezifisch eingesetzte Einzeldozenten.

Die Dozenten und Fachhochschuldozenten der Akademie für Handrehabilitation sind ausschließlich berechtigt, innerhalb der Akademie Prüfungen abzunehmen und die Zertifizierung zum „Zertifizierten Handtherapeuten“ zu vergeben.

Dozenten der Bausteinreihe „Experienced Specialist of Handtherapy and Handrehabilitation“ müssen neben der Zertifizierung durch die AFH mindestens einen Diplom- oder Bachelorabschluss in einem Gesundheitsfachberuf vorweisen.

Die Berufung zum Dozenten im Rahmen des Bachelor- oder Masterstudiengangs „Medizinalfachberufe“ mit Schwerpunkt „Handrehabilitation“ erfolgt auf Vorschlag der AFH durch die DIPLOMA Hochschule, die auch die Lehrbefähigung offiziell erteilt.

Außerhalb der Akademie dürfen Fachhochschuldozenten nur mit schriftlicher Genehmigung der Akademieleitung eigenverantwortlich Seminare, Teilmodule oder komplette Weiterbildungen zum „Zertifizierten Handtherapeuten der AFH“ anbieten oder entsprechende Prüfungen abnehmen.

Diese Regelung gilt ebenfalls für Teilnehmer der Ausbildung. Das Ausbildungskonzept zum „Zertifizierten Handtherapeuten der AFH“ ist urheberrechtlich geschützt.

Beim Ausscheiden eines Referenten aus der Akademie sind sämtliche von ihm genutzten Lehrmaterialien und Medien vollständig an die Akademie zurückzugeben.

Alle Rechte an entwickelten Konzepten, Fachartikeln, Skripten und anderen Lehrinhalten verbleiben bei der Akademie. Etwaige Tantiemen aus bestehenden Publikationen (z. B. Verlagseinnahmen) werden auch nach dem Ausscheiden weiterhin an den Autor ausgezahlt.

Die Weitergabe von innerhalb der Akademie erworbenem Fachwissen oder die Nutzung in externen Fortbildungen ist untersagt – dies gilt sowohl während der aktiven Zeit in der Akademie als auch danach. Gleiches gilt für Seminarteilnehmer.

Jeder Referent erkennt das jeweils gültige Handbuch der Akademie für Handrehabilitation als verbindliche Vertragsgrundlage an. Änderungen sind auf der Website www.handakademie.de einsehbar und eigenständig zu beachten.

Referenten auf Honorarbasis sind verpflichtet, jährlich mindestens fünf bis zehn Weiterbildungen für die Akademie durchzuführen (abweichende Regelungen sind möglich). Für festangestellte Referenten gelten die vertraglich vereinbarten Bedingungen.

Alle Fachhochschuldozenten der AFH verpflichten sich zur kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung. Mittelfristig ist der Abschluss eines Studiums (B.A./B.Sc./M.Sc.) im Bereich Medizinalfachberufe mit Schwerpunkt „Handrehabilitation“ an der DIPLOMA Hochschule erforderlich. Einzeldozenten sollen darüber hinaus in Absprache mit der AFH ein Promotionsstudium absolvieren.

Mit dem Austritt aus der Akademie verliert ein Referent alle durch die Institution verliehenen Titel und Funktionen, einschließlich des Status als Fachlehrer für Handtherapie oder Fachhochschuldozent.

Die Akademie behält sich das Recht vor, die Zusammenarbeit mit Referenten jederzeit zu beenden und sie aus der Institution zu entlassen. Alle aktiven Mitarbeitenden erkennen das gesamte Handbuch, insbesondere die Regelungen unter „Fachliche Leitung“, vollumfänglich an.