11. Teilnehmer und Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmer und Teilnahmevoraussetzungen für die Ausbildung zum „Zertifizierten Handtherapeuten der AFH“:
- Die Teilnehmer müssen eine Ausbildung zum Arzt, Ergo-, Physiotherapeuten oder auf Anfrage zum Masseur nachweisen. Auf Anfrage können auch Heilpraktiker, mit entsprechenden Nachweisen für die Ausbildung, bzw. für die Belegung von Einzelseminaren, zugelassen werden. Ergo- und Physiotherapeuten in Ausbildung können auf Anfrage auch an Einzelseminaren teilnehmen, sind aber grundsätzlich von der Prüfung ausgeschlossen.
- Seminarbausteine die älter als vier Jahre sind können nicht mehr für die Prüfung zum "Zertifizierten Handtherapeuten der AFH" anerkannt werden. Aus Gründen der inhaltlichen Aktualität eines solchen Seminars müssen diese Bausteine erneut belegt werden. In Ausnahmefällen, d.h. nach schriftlicher Genehmigung der Akademie für Handrehabilitation, kann eine Ausnahme gemacht werden, mit der Auflage die Wissenslücken (z.B. autodidaktisch oder in Form von Einzelunterricht) nachzuholen.
- Seit dem 01.01.2014 müssen alle Prüfungsteilnehmer die Module HT1 - HT18 für die Prüfungszulassung zum "Zertifizierten Handtherapeuten der AFH" belegt haben.