13. Prüfungsordnung und Zulassung
Zielsetzung der Prüfung „Zertifizierte Handtherapie der AFH“
Der Weiterbildungslehrgang zum „Zertifizierten Handtherapeuten der AFH“ schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab; ergänzend kann eine mündliche Prüfung erfolgen.
Ziel der Prüfung ist der Nachweis, dass die Teilnehmenden über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten verfügen, um eigenständig Befunderhebungen sowie die Planung und Durchführung handtherapeutischer Maßnahmen gemäß dem aktuellen Konzept der Akademie für Handrehabilitation vorzunehmen.
Prüfungsinstanz und Durchführung
Die Zulassung zur Abschlussprüfung (Modul HT 18) wird nach erfolgreicher Absolvierung und dokumentiertem Nachweis aller Einzellehrgänge (HT 1 bis HT 17) durch die Akademie für Handrehabilitation erteilt.
Die Abschlussprüfung wird in Kooperation mit der DIPLOMA Hochschule durchgeführt, von dieser fachlich evaluiert und mit einem zusätzlichen Fachhochschul-Zertifikat abgeschlossen.
Neben dem institutseigenen Zertifikat der AFH erhalten die Absolventinnen und Absolventen somit auch eine hochschulbasierte Qualifikationsbescheinigung.
Die Prüfungsabnahme erfolgt durch ein Gremium, bestehend aus autorisierten Lehrtherapeutinnen und -therapeuten der Akademie für Handrehabilitation, mindestens einem Facharzt oder einer Fachärztin des medizinischen Leitungsteams der AFH sowie einem offiziellen Vertreter bzw. einer Vertreterin der DIPLOMA Hochschule.
Die Prüfungen werden stets in Anwesenheit von mindestens drei Lehrtherapeuten, einem Facharzt des Leitungsteams sowie einem Kontrollorgan der DIPLOMA Hochschule durchgeführt.
Prüfungstermine und Gebühren
Die Akademie für Handrehabilitation bietet die Abschlussprüfung zum „Zertifizierten Handtherapeuten der AFH“ in der Regel vier- bis sechsmal jährlich an.
Die aktuellen Prüfungstermine werden frühzeitig auf der offiziellen Website der Akademie für Handrehabilitation (www.handakademie.de) sowie im Büro der AFH erfragt werden
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung "Zertifizierte Handtherapie der AFH“
Die Teilnahme an der Abschlussprüfung zum Erwerb des Titels „Zertifizierter Handtherapeut der AFH“ setzt die Erfüllung folgender Voraussetzungen voraus:
Teilnahme an den Lehrveranstaltungen
Der Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an den Modulen HT 1 bis HT 18 ist zu erbringen. Dabei sind die geltenden Bestimmungen zu Fehlzeiten strikt zu beachten.
Erbringung der Leistungsnachweise
Alle erforderlichen Leistungsnachweise sind entsprechend den Vorgaben des Studienbuchs vollständig zu erbringen.
Prüfungsanmeldung
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt durch Vorlage sämtlicher Leistungsnachweise bei der Akademie für Handrehabilitation.
Die Prüfung wird eigenverantwortlich durch die Akademie für Handrehabilitation im Fortbildungsinstitut in Bad Pyrmont durchgeführt. Die Kontrolle obliegt dabei der DIPLOMA Hochschule – Private Fachhochschule Nordhessen.
Selbstauskunft zur Berufserfahrung
Zusätzlich ist der vollständig ausgefüllte Vordruck „Selbstauskunft zur Berufserfahrung“ spätestens 14 Tage vor der Prüfungsablegung an die Akademie für Handrehabilitation zurückzusenden. Die fristgerechte Einsendung ist Voraussetzung für die endgültige Prüfungszulassung.
Entscheidung über die Prüfungszulassung
Die Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung trifft ausschließlich die Akademie für Handrehabilitation. Im Falle einer Ablehnung erfolgt eine unverzügliche schriftliche Mitteilung unter Angabe der Ablehnungsgründe. Ein rechtlicher Anspruch auf Zulassung zur Prüfung besteht nicht.
Weiterführende Studienmöglichkeiten bei bestandener Prüfung
Mit Bestehen der Prüfung ist die Teilnahme am Bachelorstudiengang „Medizinalfachberufe“ (Wahlpflichtmodul: Handrehabilitation) an der DIPLOMA Hochschule – Private Fachhochschule Nordhessen möglich.
Darüber hinaus berechtigt das Zertifikat zur Aufnahme eines verkürzten, zweijährigen Studiums zum Erwerb des Doktordiploms in Osteopathie an der Universität L.U.de.S. in Lugano (Schweiz), gemäß dem Modell 3 (RDF-Kredite nach ECTS).
Verkürztes Doktoratsstudium bei Vorqualifikation
Inhaber eines Bachelorabschlusses oder einer abgeschlossenen Osteopathieausbildung sowie approbierte Ärzte können – in Verbindung mit dem bestandenen Zertifikat „Zertifizierter Handtherapeut der AFH“ – das Doktoratsstudium an der Universität L.U.de.S. (Lugano, Schweiz) in einem Zeitraum von einem Jahr absolvieren (Modell 3 RDF-Kredite nach ECTS).
Prüfungsbestandteile und Regularien für die Qualifikation zum „Zertifizierten Handtherapeuten der AFH“
Für den erfolgreichen Abschluss der Qualifikation zum „Zertifizierten Handtherapeuten der AFH“ sind folgende Prüfungsleistungen zu erbringen:Drei schriftliche Prüfungsteile
Ein praktischer und ggf. ein mündlicher PrüfungsteilDie Durchführung des Studiengangs Bachelor of Arts – Medizinalfachberufe mit dem Wahlpflichtmodul Handrehabilitation erfolgt an der DIPLOMA Hochschule – Private Fachhochschule Nordhessen.
Die Dissertation zum Erwerb des Doktordiploms in Osteopathie wird an der Universität L.U.de.S. in Lugano, Schweiz abgelegt.
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung zum „Zertifizierten Handtherapeuten der AFH“ gliedert sich in drei Teile:
Teil I: Anatomie und Physiologie
Teil II: Befunderhebung
Teil III: Behandlungsverfahren
Jeder Prüfungsteil besteht aus einem Multiple-Choice-Fragebogen mit 65 Fragen, welche auf den Inhalten des Prüfungsvorbereitungskurses (HT 17) basieren. Im Rahmen dieses Kurses wird ein Fragenkatalog mit ca. 700 Fragen (ohne Lösungen) ausgehändigt. Aus diesem Katalog werden insgesamt 165 Fragen zur schriftlichen Prüfung ausgewählt.
Die Bearbeitungsdauer jedes Prüfungsteils beträgt ca. 60 Minuten; die Gesamtdauer der schriftlichen Prüfung beläuft sich somit auf etwa 180 Minuten.
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfungsleistung umfasst unter anderem:
• In-vivo-Demonstration anatomischer Strukturen
• Simultane Befunderhebung
• Darstellung einer indizierten Therapie bzw. eines therapeutischen Vorgehens
• Beantwortung theoretischer Fragen aus dem Fragenkatalog
Die praktischen Aufgaben sind im Vorfeld definiert und werden den Teilnehmenden im Rahmen eines Losverfahrens zugewiesen. Die Prüfungsdauer beträgt maximal eine Lehreinheit (bis zu 45 Minuten).
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung bezieht sich auf die Inhalte der praktischen Demonstration. Es werden gezielt Fragen zu den gezeigten Inhalten sowie zu relevanten Themenbereichen gestellt. Auch hier beträgt die maximale Prüfungsdauer eine Lehreinheit (bis zu 45 Minuten). Bei überzeugender Leistung im praktischen Teil kann auf die mündliche Prüfung verzichtet werden.
Prüfungsdokumentation und besondere Regelungen
Über jede Prüfung ist eine Niederschrift anzufertigen, welche von den Prüfern gemeinsam zu unterzeichnen ist.
Im Falle einer vom Prüfling geltend gemachten Befangenheit gegenüber einem oder mehreren Prüfern entscheidet die Akademie für Handrehabilitation über das weitere Vorgehen, beispielsweise durch Hinzuziehung eines anderen, prüfungsbefugten Lehrtherapeuten. Gleiches gilt umgekehrt für Befangenheitsanzeigen seitens der Prüfer.
Täuschungsversuche führen zum sofortigen Ausschluss von der laufenden Prüfung sowie zum Ausschluss von künftigen Prüfungen.
Prüfungsergebnisse der Abschlussprüfung zum „Zertifizierten Handtherapeuten der AFH“
Die schriftlichen Prüfungsleistungen zum „Zertifizierten Handtherapeuten der AFH“ gelten als bestanden, wenn jeweils mindestens die Leistung „ausreichend“ erbracht worden ist.
Die Endnote der praktischen Prüfungsleistung errechnet sich aus dem Bewertungsschlüssel. Für die erfolgreich abgenommene Prüfung ist in jeder Teilfrage ein „ausreichend“ erforderlich. Sollte ein Teil nicht mit „ausreichend“ abgenommen werden können, so gilt die praktische Prüfungsleistung als „nicht bestanden“.
Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfungsabsolvent ein Zertifikat zur Bezeichnung des „Zertifizierten Handtherapeuten der AFH“ nach den Richtlinien der Akademie für Handrehabilitation und ein Zertifikat der DIPLOMA Hochschule.
Täuschungsversuche und Ordnungsverstöße bei der Prüfung zum „Zertifizierten Handtherapeuten der AFH“
Über die Konsequenzen von Täuschungsversuchen oder Ordnungsverstößen im Rahmen der Prüfung zum „Zertifizierten Handtherapeuten der AFH“ entscheiden die von der Akademie für Handrehabilitation benannten Fachprüfer.
Diese sind berechtigt, die Prüfung als „nicht bestanden“ zu werten und die Wiederholung einzelner Prüfungsteile oder der gesamten Prüfung zu verweigern.
Wiederholen der Prüfung zum „Zertifizierten Handtherapeuten der AFH“
Ist die Prüfung oder ein Teil der Prüfung nicht bestanden, kann der Prüfling bei der Akademie für Handrehabilitation den nicht bestanden Teil oder die gesamte Prüfung zweimal wiederholen.
Die Wiederholung muss innerhalb eines Jahres, zum nächstmöglichen Prüfungstermin (d.h. unter Vorgabe der AFH) erfolgen.