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Zulassung zur Teilnahme

Zur Teilnahme an der Ausbildung zum „Zertifizierten Handtherapeuten der AFH“ sind folgende Berufsgruppen zugelassen:

  • Ärzte

  • Ergotherapeuten

  • Physiotherapeuten

Ergo- und Physiotherapeuten in Ausbildung dürfen nach vorheriger Genehmigung an einzelnen Seminarbausteinen teilnehmen. Eine Zulassung zur Abschlussprüfung ist für diese Gruppe grundsätzlich ausgeschlossen.

Gültigkeit der Seminarbausteine

Seminarbausteine, die zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung älter als vier Jahre sind, können nicht mehr für die Zulassung zur Prüfung angerechnet werden.

Aus Gründen der inhaltlichen Aktualität ist in diesen Fällen eine erneute Teilnahme an den betreffenden Seminaren erforderlich.

In begründeten Ausnahmefällen kann die Akademie für Handrehabilitation eine schriftliche Ausnahmegenehmigung erteilen.

Diese ist an die Auflage geknüpft, die entsprechenden Inhalte eigenverantwortlich – etwa im Rahmen von Selbststudium oder Einzelunterricht – nachzuarbeiten.

Prüfungsvoraussetzungen

Für die Zulassung zur Abschlussprüfung zum „Zertifizierten Handtherapeuten der AFH“ ist der Nachweis der vollständigen Teilnahme an den Modulen HT1 bis HT17 erforderlich.

Diese Regelung ist für alle Prüfungsteilnehmer verbindlich.

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