9. Fachliche Leitung der Dozenten
für die Bausteinreihe zum "Zertifizierten Handtherapeuten der AFH"; "Experienced Specialist of Handtherapy and Handrehabilitation der AFH", den Bachelor-Studiengang „Medizinalfachberufe“ (B.A.) und dem Master-Studiengang „Angewandte Gesundheits- und Therapiewissenschaften“ (M.A.) der DIPLOMA Hochschule - Private Fachhochschule Nordhessen:
- Die fachliche Leitung der einzelnen Seminarstufen umfasst die Verantwortung für die Auswahl und Umsetzung der einzelnen Unterrichtsinhalte (HT1 bis HT18).
- Die HT-Lehrkräfte (Fachdozenten in der Handtherapie) für die Ausbildung zum zertifizierten Handtherapeuten der Akademie für Handrehabilitation, bzw. für den Bachelor Studiengang „Medizinalfachberufe“ mit dem Schwerpunkt „Handrehabilitation“ der DIPLOMA Hochschule – Private Fachhochschule Nordhessen werden von der Akademie für Handrehabilitation ausgewählt und von den Institutionen bestätigt. Die Leitung der Akademie für Handrehabilitation unterzieht seine Lehrkräfte einer stetigen Wissenskontrolle und legt Auflagen für spezifische Weiterqualifizierungen auf. Unberührt von dieser Regelung sind themenspezifische Einzeldozenten
- Der Lehrkräfte, bzw. Fachhochschuldozenten der Akademie für Handrehabilitation sind berechtigt, nur innerhalb der Akademie für Handrehabilitation, eigenverantwortlich Prüfungen abzunehmen und eine entsprechende Zertifizierung zum „Handtherapeuten“ zu erteilen.
- Lehrkräfte bzw. Dozenten für die Module der Bausteinreihe zum Experienced Specialist of Handtherapy and Handrehabilitation verfügen neben dem Titel „Zertifizierter Handtherapeut der AFH“ auch mindestens über ein Diplom bzw. Bachelor-Titel in einem Gesundheitsberuf.
- Die Ernennung zum Dozenten im Rahmen des Bachelor bzw Master Studiengangs „Medizinalfachberufe“ mit dem Schwerpunkt „Handrehabilitation“ der DIPLOMA Hochschule – Hochschule- Private Fachhochschule Nordhessen unterliegt nach Vorschlag der AFH der DIPLOMA Hochschule - Private Fachhochschule Nordhessen und erteilt anschließend die Lehrbefähigung.
- Außerhalb der Akademie für Handrehabilitation dürfen die „Fachhochschuldozenten“ nur mit schriftlicher Genehmigung der Akademie für Handrehabilitation eigenverantwortliche Seminare, bzw. Teile oder die gesamte Weiterbildung zum zertifizierten Handtherapeuten der Akademie für Handrehabilitation anbieten und eine Prüfung zum „Zertifizierten Handtherapeuten der AFH“ vornehmen. Das Gleiche gilt für jeden Seminarbesucher. Die Konzeption zum "Zertifizierten Handtherapeuten der AFH" ist durch die Institution urheberrechtlich geschützt.
- Scheidet ein Referent der Akademie für Handrehabilitation aus der lehrenden Tätigkeit, bzw. aus der gesamten Institution aus, so müssen die von ihm erworbenen Lehrmittel, Medien, etc. der Akademie für Handrehabilitation komplett zurückgegeben werden. Er verliert mit seinem Ausscheiden aus der Institution „Akademie für Handrehabilitation“ alle seine Ansprüche und Rechte an den von ihm erarbeiteten Konzeptionen, Fachartikeln, Downloads, Skripten, etc.. Die anfallenden Tantiemen aus Publikationen (d.h. Verlagseinnahmen) werden durch die Akademie für Handrehabilitation weiterhin an den Autoren abgeführt (d.h. bleiben vom Ausscheiden unberührt). Er darf die in seiner lehrenden Zeit erworbenen Fachkenntnisse nicht an Dritte weitergeben, bzw. in institutsfremden Fortbildungen referieren, bzw. konzeptionell verwenden. Dies gilt auch während seiner aktiven Mitarbeit innerhalb der Akademie für Handrehabilitation, sowie auch für jeden Seminarteilnehmer.
- Jeder Referent erkennt das stets aktuelle Handbuch auch als seine persönliche Vertragsbasis an. Änderungen kann er der öffentlichen Webseite der www.handakademie.de stets entnehmen. Er verpflichtet sich eigenständig die Änderungen in den Statuten der Akademie für Handrehabilitation in Erfahrung zu bringen.
- Jeder Referent (Honorarkraft) ist verpflichtet mindestens 5 bis 10 Weiterbildungen im Jahr für die Akademie für Handrehabilitation durchzuführen (Sondervereinbarungen sind stets möglich); bei den festangestellten Referenten gelten die Regelungen im Sinne des Arbeitsvertrages.
- Jeder Fachhochschuldozent der AFH verpflichtet sich der stetigen Weiterbildung, um sein persönliches Wissensspektrum stets aktuell zu halten. Mittelfristig muss jeder Referent ein Studium im Sinne der Bachelor of Arts für Medizinalfachberufe der DIPLOMA Hochschule - Private Fachhochschule Nordhessen mit dem Wahlpflichtmodul „Handrehabilitation“ (bzw. BSc oder MSc) abschließen. Einzeldozenten müssen auch in Einvernehmen mit der AFH ein Doktorat erwerben.
- Mit dem Ausscheiden aus der Akademie für Handrehabilitation verliert der Referent den Status des Fachlehrers für Handtherapie bzw. Fachhochschuldozent, bzw. sonstige im Rahmen der Akademie für Handrehabilitation erworbenen Qualifikationen. Die Akademie für Handrehabilitation hält sich das Recht vor, jederzeit einem Referenten seine Mitarbeit zu kündigen und sofort zum Austritt aus der Akademie für Handrehabilitation zu bewegen. Jeder aktiv Mitarbeitende in der Akademie für Handrehabilitation erkennt das gesamte Handbuch und insbesondere die Punkte 1 bis 10 „Fachliche Leitung“ an.