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18. Aufbau der Weiterbildung "Osteopathie"

Der Aufbau der Weiterbildung zum „Doktordiplom in Osteopathie“

  • Gesamtdauer der Weiterbildung: 252 Unterrichtseinheiten („full immersion mit Pflichtbesuch“, Modell 3 RDF), 6 Semester à 1 Woche mit je 42 Lehreinheiten in ein bzw. zwei Jahren Studiendauer. Gemäß des Statuts und der Regelungen der Universität L.U.de.S. und aufgrund des europäischen Systems (EU) von Zuerkennung und Zirkulation der erworbenen Krediten in der vorherigen Studienkarriere (Krediten ECTS), wird die Weiterbildung zum Doktordiplom in Osteopathie auf ein bzw. zwei Jahren verkürzt. Mit dem Abschluss einer Doktorarbeit kann das Doktordiplom in Osteopathie der Universität L.U.de.S. erworben werden.
  • Zulassungsvoraussetzung für das Studium zum Doktordiplom in Osteopathie ist die bestandene Prüfung zum“ zertifizierten Handtherapeuten der Akademie für Handrehabilitation“ (2–jähriges Studium) bzw. ein Diplom in Osteopathie oder ein Bachelorabschluss mit bestandener Prüfung zum zertifizierten Handtherapeuten der Akademie für Handrehabilitation (1–jähriges Studium).
  • Das erste bzw. die beiden ersten Studienwochen werden von der Akademie für Handrehabilitation organisiert und in Deutschland durchgeführt (je nach Studiumsvariante ist beim 2–jährigen Studiengang im 2. Jahr eine weitere Woche medizinischer Fächer in Deutschland zu absolvieren). Die Inhalte umfassen die rein ärztlichen Disziplinen aus den Bereichen Physiopathologie in Orthopädie, Neurologie und Neurochirurgie, Gastroenterologie, Gynäkologie und Radiologie.
  • Die weiteren vier Studienwochen, mit dem Abschluss des Doktordiploms in Osteopathie, werden in der Schweiz (Lugano) an der Universität L.U.de.S., durchgeführt. Mit der dritten Studienwoche muss mit jeder Unterrichtswoche eine praktische Prüfung in Osteopathie, d.h. durch die Universität L.U.de.S. Schweiz–Lugano, abgelegt werden. Die Lehrinhalte umfassen den theoretischen und praktischen osteopatischen Bereich (Modell 3 RDF).
  • Der Aufnahmeantrag ist bei der Akademie für Handrehabilitation zu stellen und wird an die Universität L.U.de.S. weitergeleitet.
  • Die Anmeldung hat für das 1. Doktordiplom in Osteopathie (in schriftlicher Form) bei der Akademie für Handrehabilitation zu erfolgen. Die Lehrveranstaltung wird durch die Akademie für Handrehabilitation durchgeführt. Die Termine für das laufende Studium werden mit der Antragsstellung dem Studierenden mitgeteilt. Jeder neue Studiengang beginnt im Januar des laufenden Jahres und die Anmeldefrist wird stets der 31.1. des Jahres sein.

Die Einzelsemester für das Doktordiplom in Osteopathie der Universität L.U.de.S. in Kooperation mit der Akademie für Handrehabilitation

  • 2–jähriges Studium (mit bestandener Prüfung zum „zertifizierten Handtherapeuten der Akademie für Handrehabilitation“): Je 1 Studienwoche in Deutschland mit Unterricht in den medizinischen Fächern durch die Akademie für Handrehabilitation, je 2 Wochen Unterricht in den osteopathischen Fächern an der Universität L.U.de.S.–Schweiz Lugano und 1200 Praktikumsstunden in eigener Praxis oder in einem Klinikum (nach dem Modell 3 RDF, Krediten ECTS). Mit der dritten Studienwoche muss mit jeder Unterrichtswoche eine praktische Prüfung in Osteopathie, d.h. durch die Universität L.U.de.S. Schweiz–Lugano, abgelegt werden. 
  • 1–jähriges Studium (mit zusätzlichen Bachelorabschluss oder einer Osteopathieausbildung): Je 2 Studienwochen in Deutschland mit Unterricht in den medizinischen Fächern durch die Akademie für Handrehabilitation und 4 Wochen Unterricht in den osteopathischen Fächern an der Universität L.U.de.S.–Schweiz Lugano sowie 1200 Praktikumsstunden in eigener Praxis oder in einem Klinikum (nach dem Modell 3 RDF, Krediten ECTS). (nach dem Modell 3 RDF, Krediten ECTS). Mit der dritten Studienwoche muss mit jeder Unterrichtswoche eine praktische Prüfung in Osteopathie, d.h. durch die Universität L.U.de.S. Schweiz–Lugano, abgelegt werden.
  • Das Studium endet mit einer Doktorarbeit für das Doktordiplom in Osteopathie an der Universität L.U.de.S. (CH) Schweiz–Lugano  

 

Richtlinien für die Durchführung der Weiterbildung zum „zertifizierten Handtherapeuten“ und dem Doktordiplom in Osteopathie

Ziel und Grundlagen der Weiterbildungslehrgänge zertifizierter Handtherapeut der AFH und dem Doktordiplom:

  • Die Weiterbildung zum „zertifizierten Handtherapeuten der Akademie für Handrehabilitation“ soll den Teilnehmer befähigen, dass von der Akademie für Handrehabilitation begründete Konzept der Handtherapie und Handrehabilitation zu verstehen, Störungen im Bereich des Bewegungsapparats sowie im gesamten Organismus (mit dem Schwerpunkt Hand – obere Extremität) zu diagnostizieren, einen Behandlungsplan zu erstellen und eine adäquate Therapie durchzuführen. Der Teilnehmer muss in der Lage sein den Befund, als auch den Behandlungsverlauf zu dokumentieren sowie präventiv tätig zu werden.
  • Mit Hilfe des Abschluss zum „Doktordiplom in Osteopathie“ sollen auch die craniosacralen als auch die viszeralen Pathologie mit in die diagnostischen und therapeutischen Vorgehensweisen (d.h. auch im Bezug der ätiologischen Prozesse von Handerkrankungen) einbezogen werden.
  • Grundlage der Weiterbildung ist der von der Akademie für Handrehabilitation in den Teilstufen HT1 bis HT18 (der zertifizierte Handtherapeut der AFH) erarbeitete Lehrplan. Es bietet sich an, die Teilstufen in chronologischer Reihenfolge zu absolvieren, da die Seminare in ihrer Struktur inhaltlich aufbauen und so zum besseren Verständnis beitragen; ist aber nicht zwingend notwendig. Auch können nach Interessenlage Einzelseminare besucht werden.
  • In einem Punktesystem werden berufsbegleitende Weiterbildungen mit Abschluss d.h. Ausbildung zum Osteopathen, Manualtherapeuten, Lymphtherapeuten, Brüggertherapeuten, PNF-Therapeuten, und des Cyriaxtherapeuten anerkannt und führen zu einer Verkürzung der Weiterbildungslehrgänge von max. 2 Lehrgangsbausteinen. Pro Abschluss (z.B. Manualtherapeut oder Cyriaxtherapeut) wird ein Baustein als Verkürzungselement gewährt. Ein Nachweis von beglaubigten Urkunden (insbesondere des Abschlusszertifikates) ist zwingend notwendig. Anerkannt werden die Bausteine HT 1-Einführungskurs Hand "Anatomie der Hand" und HT13-Aufbaustufe Hand V "Hand, ADL und Eigenübungen" bzw. jeder Seminarbaustein nach gesonderter und persönlicher Absprache mit der Akademie für Handrehabilitation.
  • Die Kosten für die Weiterbildung zum „zertifizierten Handtherapeuten der Akademie für Handrehabilitation“  belaufen sich (je nach Vorbildung) auf ca. 4.700 Euro incl. Prüfungsgebühr und Gebühr des FH-Zertifikats.
  • Nach bestandener Prüfung kann der „zertifizierte Handtherapeut der Akademie für Handrehabilitation“ sich zum weiterführenden 2–jährige Studium des „Doktordiploms in Osteopathie der Universität L.U.de.S – Schweiz–Lugano CH“ (Modell 3 RDF Krediten ECTS) einschreiben lassen. Therapeuten mit einem Bachelorabschluss, bzw. eine Osteopathieausbildung für das Doktorat in Osteopathie mit der bestandenen Prüfung zum zertifizierten Handtherapeuten, können das Studium innerhalb eines Jahres durchführen (Modell 3 RDF Krediten ECTS). Das Anmeldeverfahren muss für jeden Studiengang zum 31.1. des beginnenden Jahres erfolgen. Mit der dritten Studienwoche muss mit jeder Unterrichtswoche eine praktische Prüfung in Osteopathie, d.h. durch die Universität L.U.de.S. Schweiz–Lugano, abgelegt werden. Für das Zustandekommen eines solchen Studiums ist eine Teilnehmerzahl von 16 zwingend erforderlich. Ein rechtlicher Anspruch besteht nicht.
  • Gemäß dem einzigen Text des Status sowie der Regelung der Universität L.U.de.S. und aufgrund des europäischen Systems von Zuerkennung, bzw. Zirkulation der erworbenen Krediten in der vorherigen Studienkarriere, d.h. um die Weiterbildung des Einzelnen zu begünstigen, wird der zertifizierte Handtherapeut der Akademie für Handrehabilitation für die Zulassung zum Doktordiplom in Osteopathie anerkannt (Modell 3 RDF Krediten ECTS). Damit wird nach der bestandenen Prüfung zum zertifizierten Handtherapeuten der Akademie für Handrehabilitation das Studium zum Doktordiplom in Osteopathie an der Universität – L.U.de.S. (CH) ermöglicht.
  • Die Gesamtkosten für das Studium zum Doktordiplom in Osteopathie der Universität L.U.de.S. (Schweiz–Lugano) belaufen sich auf ca. 16.000 Euro und müssen vor Beginn des Studiums entrichtet werden.
  • Aufgrund des europäischen Systems und dem erworbenen Kredit des vorherigen Weiterbildungsganges zum „zertifizierten Handtherapeuten der Akademie für Handrehabilitation“ wird das Studium auf 2 Jahre, Kraft gesetzt der europäischen Richtlinien und dem Status der Universität L.U.de.S. (Modell 3 RDF Krediten ECTS), verkürzt. Mit einem zusätzlichen Bachelorabschluss bzw. einer Osteopathieausbildung kann das Studium in Osteopathie auch in einem Jahr abgeschlossen werden (Modell 3 RDF Krediten ECTS). Das Studium umfasst 252 Unterrichtsstunden, 1200 Praktikumstunden und führt mit dem Abschluss einer Doktorarbeit zum Doktordiplom in Osteopathie der Universität L.U.de.S. Schweiz–Lugano.
  • Die Programmierung gründet sich auf 6 Wochen mit Pflichtbesuch. 2 Wochen werden durch die Akademie für Handrehabilitation in Deutschland und 4 Wochen werden durch die Universität L.U.de.S. – Lugano in der Schweiz durchgeführt. Zudem müssen 1200 Praktikumstunden geleistet werden. Mit einer Doktorarbeit endet das Studium mit dem Doktordiplom der Universität L.U.de.S. Schweiz–Lugano.
  • Jede Woche besteht aus sechs Tagen mit sieben Unterrichtsstunden, die 42 wöchentlichen Unterrichtsstunden und 252 Gesamtstunden entsprechen (Modell 3 RDF Krediten ECTS). Die Doktorarbeit wird an der Universität L.U.de.S. – Lugano in der Schweiz abgelegt.
  • Die Republik und der Kanton Tessin, das Departement für Erziehung und Kultur, die Abteilung für professionelle Ausbildung, der kantonale Dienst für die Akkreditierung der Weiterbildungsinstitutionen (SCEF) haben der L.U.de.S. Abteilung Weiterbildung am 5. Juni 2003 die Qualitätssicherung erteilt. Diese Zertifizierung erfolgte gemäß Normen der METAS (Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung) und dem kantonalen Gesetz Lorform vom 4. Februar 1998. Dieses kantonale Gesetz entspricht verschiedenen Bundesgesetzen, betreffend Weiterbildung. Für alle Weiterbildungs-Institute seien sie privater oder öffentlicher Natur entspricht die EduQua-Norm den minimalsten Qualitäts-Kriterien, um dem kantonalen Gesetz über Erziehung und professionelle Entwicklung und Weiterbildung zu entsprechen. Die EduQua-Zertifizierung ist also die obligatorische Kondition für alle Institutionen, die allgemein öffentlich verbindlich sind.
  • Der Regierungsrat der Republik und Kantons Tessin hat gemäß Beschluss Nr. 2140 vom 8. Mai 2001 die Benützung des Begriffes „Universität“ bewilligt. Diese Bewilligung deckt die gesamte akademische Aktivität gemäß Art. 14 der kantonalen Gesetzgebung über die Universität ab. Im Weiteren hat das Bundesgericht mit dem Urteil 2P.143/2001 vom 19. Februar 2002 erlassen, dass die L.U.de.S. - Freie Universität des Studiums für humane und technologische Wissenschaften – eine private Universität ist, verbunden mit all den daraus resultierenden Rechten.
  • Außerdem hat die L.U.de.S. nach der Akkreditierung bei den zuständigen kompetenten nationalen Organen folgende Optionen erhalten.
    • Mit Verfügung vom 20. Mai 1999 hat die Sanitäts-Direktoren Konferenz (SDK), das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) Wabern für verbindlich erklärt bezüglich der professionellen Akkreditierungen im Sanitätsbereich.
    • Das SRK hat die Physiotherapie-Ausbildung der L.U.de.S. für die Programme die zurzeit stattfinden anerkannt. (Klasse A a.J. 1999/2000, Klasse B a.J. 2000/2001, Klasse C a.J. 2001/2002).
      Die Studenten der Klasse A werden im April 2004, Klasse B im Oktober 2004 und Klasse C im Oktober 2005 diplomiert. Die Physiotherapie-Programme der L.U.de.S. entsprechen allen Regeln und Richtlinien des Schweizerischen Roten Kreuzes. Die definitive Anerkennung ist auf August 2005 zugesagt
    • Das Zertifizierungs-Organ der schweizerischen Eidgenossenschaft zuständig für die Zertifizierung der Weiterbildungs-Qualität der Institute, hat die EduQua- Zertifizierung der L.U.de.S, über den kantonalen Dienst zuständig für die Zertifizierung von Weiterbildungsinstituten des Kantons Tessin (SCEF), erteilt.
  • Der Gerichtsstand für das Studium zum „Doktorat in Osteopathie“ durch die Universität L.U.de.S. – Lugano CH ist in der Schweiz – Lugano. Ein rechtlicher Anspruch auf die Prüfung zum Doktordiplom in Osteopathie der Universität L.U.de.S.  Lugano CH besteht nicht.

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