Weiterbildung in Niedersachsen (WiN)
Das Land Niedersachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die berufliche Weiterbildung einzelner Beschäftigter aus Unternehmen sowie überbetriebliche Weiterbildungskonzepte.
Mitfinanziert werden
- individuelle Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte aus niedersächsischen Unternehmen sowie für Betriebsinhaber von kleinen Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen mit weniger als 50 Beschäftigten und
- individuelle Weiterbildungsmaßnahmen und überbetriebliche Weiterbildungskonzepte im Rahmen thematischer Weiterbildungsschwerpunkte.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen sind Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen, antragsberechtigt für Weiterbildungskonzepte sind Weiterbildungsträger mit Betriebsstätte in Niedersachsen in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft.
Voraussetzungen
Für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen gilt:
– Die Maßnahmen müssen allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen vermitteln.
– Die Maßnahmen müssen mit einem Zertifikat abschließen, aus dem Dauer und Gegenstand der Maßnahme ersichtlich sind und über das nachgewiesen wird, dass der Teilnehmer die geplanten Maßnahmebestandteile absolviert hat.
Für überbetriebliche Weiterbildungskonzepte gilt:
– Die Erstellung des überbetrieblichen Weiterbildungskonzepts wird eigenverantwortlich durchgeführt.
– Die Gesamtfinanzierung der Konzepterstellung muss sichergestellt sein.
– Die Förderwürdigkeit ist anhand von Qualitätskriterien nachzuweisen, die auf Basis eines Scoring-Modells gewichtet werden.
Die Betriebsstätte des Unternehmens muss in dem jeweiligen Programmgebiet – „Übergangsregion“ (ÜR) oder „stärker entwickelte Region“ (SER) – liegen, für das die Förderung beantragt wird.
Maßnahmen für Beschäftigte, die in der Urproduktion der Land-, Forst-, Gartenbau-, und Hauswirtschaft tätig sind, für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie für freiberuflich Tätige sind von der Förderung ausgeschlossen.
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt
– für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, dabei mindestens 1.000 EUR, bei einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten und
– für Weiterbildungskonzepte bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch 40.000 EUR bei einer Laufzeit von bis zu sechs Monaten.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zu stellen.
Das unterschriebene Antragsformular ist anschließend bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover
Tel. (05 11) 3 00 31-3 33
Fax (05 11) 3 00 31-1 13 33
E-Mail: beratung@nbank.de
Internet: http://www.nbank.de
einzureichen.
Anträge für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen können fortlaufend gestellt werden. Die Förderung im Rahmen thematischer Weiterbildungsschwerpunkte erfolgt auf der Grundlage eines Förderaufrufes, der von der NBank veröffentlicht wird.
Die Antragsformulare können im Internet abgerufen werden.