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NRW Bildungsschecks

Seit 2006 gibt es in NRW das Förderprogramm "Bildungsscheck". Mit dem Programm fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung von Beschäftigten aus kleinen und mittleren Betrieben.

Der Bildungsscheck NRW wird zu 50 % aus Landesmitteln und zu 50 % aus Mitteln des europäischen Sozialfonds finanziert. Da die Fördermittel nur in einem begrenzten Umfang zur Verfügung stehen, richtet sich die Bildungsscheck Förderung in der neuen ESF Förderphase 2014 - 2020 ausdrücklich an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss, atypisch Beschäftigte (z. B. Minijob, in Teilzeit oder befristet Beschäftigte) und Berufsrückkehrende. Im betrieblichen Zugang ist die Förderung abhängig von einer Einkommensobergrenze.

Quick Check Bildungsscheck
Hier können Sie in einem Schnelltest erfahren, ob Sie einen Bildungsscheck für sich oder als Unternehmen für Ihre Mitarbeiter/-innen erhalten können.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck

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