Prüfungsordnung
“zertifizierten Handtherapeuten“ der Akademie für Handrehabilitation
und für das Studium zum „Doktordiplom in Osteopathie“ der Universität L.U.de.S. – Lugano CH
Ziel der Prüfung zum zertifizierten Handtherapeute
- Der Weiterbildungslehrgang „der zertifizierte Handtherapeut“ der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG wird durch eine theoretische und praktische Prüfung, ggf. mündliche Prüfung abgeschlossen. In der Prüfung hat der Lehrgangsteilnehmer nachzuweisen, dass er über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, eine Befunderhebung, die Planung und die Behandlung (d.h. nach dem aktuellen Konzept der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG), im Sinne der Handtherapie- und Handrehabilitation, durchzuführen.
Prüfende Stelle und Abnahme der Prüfung:
- Die Zulassung für die Prüfung (HT 16) wird nach dem Einzelnachweis der Einzellehrgänge HT 1 bis HT 15 an der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG erteilt.
- Zudem wird die Abschlussprüfung für den Qualifizierungslehrgang zum "zertifizierten Handtherapeuten der Akademie für Handrehabilitation" GmbH & Co.KG durch die DIPLOMA Hochschule - Private Fachhochschule Nordhessen beaufsichtigt, begutachtet und den Absolventen – zusätzlich zum wertvollen Zertifikat der AfH – ein Hochschulzertifikat aushändigt.
- Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch befugte Lehrtherapeuten aus der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG, mindestens einen Arzt des medizinischen Leitungsteam der AfH (oder eines von ihm bestellten Handchirurgen) und Vertretern der DIPLOMA-FH-Nordhessen.
- Zu jeder Prüfung sind mindestens zwei Lehrtherapeuten, ein Arzt des medizinischen Leitungsteams der AfH (bzw. Arzt mit handchirurgischen Kenntnissen) und ein Kontrollorgan der DIPLOMA Hochschule - Private Fachhochschule Nordhessen
Prüfungstermine:
- Mindestens drei- viermal im Jahr wird eine Prüfung zum „zertifizierten Handtherapeuten“ von der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG abgenommen.
- Die Prüfungstermine werden auf der Homepage der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG www.handakademie.de oder im eigenen Newsletter der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG frühzeitig bekannt gegeben.
- Die Prüfungsgebühr beträgt für den Prüfungsvorbereitungskurs und für die Prüfung zum „zertifizierten Handtherapeuten jeweils ca. 250,- Euro (d.h. 500,- Euro gesamt) incl. Prüfungsurkunde, Ernennungsurkunde und Abschlussfeier mit feierlicher Zertifikatsübergabe.
Zulassung zur Prüfung:
- Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an den Lehrveranstaltungen HT 1 bis HT 15 unter Beachtung der Fehlzeitenbestimmungen.
- Die erforderliche Ableistung der geforderten Leistungsnachweise erfolgt laut Studienbuch
- Die Anmeldung zur Prüfung des Weiterbildungsteilnehmers erfolgt unter Vorlage der Leistungsnachweise und dem Personalausweis bei der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG. Die Prüfung wird durch die Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG eigenverantwortlich im Fortbildungsinstitut der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG in Bad Münder durchführt (unter Kontrolle und Aufsicht der DIPLOMA-FH-Nordhessen).
- Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG.
- Nicht zugelassene Prüfungsbewerber werden unverzüglich über die Entscheidung, mit Angaben der Ablehnungsgründe, unterrichtet. Ein rechtlicher Anspruch auf eine Prüfungszulassung besteht nicht.
- „Ehemalige und zukünftige“ der Akademie für Handrehabilitation können sich bzgl. einer weiteren Anrechnung der bereits absolvierten AfH-Bausteinreihe auf den Bachelor-Studiengang „Medizinalfachberufe“ direkt bei der DIPLOMA – FH Nordhessen erkundigen (Tel. 05722/9505-26); dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum gesamten Studiengang.
- Mit einem zusätzlichen Bachelorabschluss oder einer Osteopathieausbildung (sowie Ärzte) und der bestandenen Prüfung zum zertifizierten Handtherapeuten der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG, kann das verkürzte Studium für das Doktordiplom in Osteopathie der Universität L.U.de.S. CH–Lugano auch innerhalb eines Jahres durchgeführt werden (Modell 3 RDF Krediten ECTS).
Prüfungsteile und sonstige Prüfungsregeln:
- Für die erfolgreiche Absolvierung zum „zertifizierten Handtherapeuten der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG“ sind drei Prüfungsleistungen abzulegen, d.h. ein praktischer, ein schriftlicher und ein mündlicher Teil. Die Abnahme des Bachelor-Studiengangs „Medizinalfachberufe Wahlpflichtmodul Handrehabilitation“ erfolgt mit der DIPLOMA-FH-Nordhessen. Die Doktorarbeit für das „Doktordiplom in Osteopathie“ wird an der Universität L.U.de.S. – Lugano Schweiz abgenommen. Die theoretischen ärztlichen Fächer werden mit 2 Studienwochen durch die Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG in Deutschland durchgeführt (Modell 3 RDF Krediten ECTS).
- Die schriftliche Prüfungsleistung besteht aus drei Teilen (Teil I: Anatomie und Physiologie, Teil II: Befunderhebung und Teil III: Behandlungsverfahren). Jeder theoretische Prüfungsblock besteht aus einem Fragekatalog von ca. 55 Fragen in Multipli Choice-Form, welcher die Inhalte des Prüfungsvorbereitungskurses (HT 15) zum Inhalt hat. Im Prüfungsvorbereitungskurs wird ein Fragekatalog von 501 Fragen (ohne direkter Antwort) ausgehändigt, aus dem dann in der Prüfung 165 Fragen gestellt werden.
- Die Dauer des schriftlichen Prüfungsteiles zum „zertifizierten Handtherapeuten der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG“ beträgt ca. drei Lehreinheiten von je 60 Minuten.
- Die praktische Prüfleistung hat z.B. die Anatomie in vivo, eine simultane Befunderhebung, die Demonstration einer indizierten Therapie, bzw. einer therapeutischen Vorgehensweise an einem Lehrtherapeuten sowie diverse theoretische Fragen aus dem Fragenkatalog, zum Inhalt.
- Die praktischen Inhalte sind vorher festgelegt und werden nach dem Losverfahren dem Prüfungsteilnehmer ausgehändigt. Dieser Inhalt wird zum Gegenstand der Bewertung genommen.
- Die praktische Prüfung hat die Dauer von maximal 1 Lehreinheit (ca. 45 Minuten)
- Die mündliche Prüfungsleistung bezieht sich auf die Darstellung des Teilnehmers aus dem praktischen Teil der Prüfung. Fragen, welche sich aus der Demonstration des zu Prüfenden ergeben, werden zum Inhalt der mündlichen Prüfung gemacht. Die mündliche Prüfung ist mit einer maximalen Dauer von1 Lehreinheit, d.h. 45 Minuten festgelegt. Bei einer guten Vorstellung des Prüfungsabsolventen in der praktischen Prüfung ist eine mündliche Überprüfung nicht notwendig.
- Über die Prüfung ist eine Niederschrift anzufertigen und von den Prüfern gemeinsam zu unterzeichnen.
- Im Falle einer von einem Prüfling geltend gemachten persönlichen Befangenheit gegenüber eines oder mehreren Prüfers entscheidet die Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG über die weitere Vorgehensweise z.B. die Abnahme der Prüfung durch einen weiteren zur Prüfungsabnahme befugten Lehrtherapeuten. Gleiches gilt im umgekehrten Falle.
- Täuschungsversuche eines Prüfungsabsolventen führen zum Ausschluss der Prüfung und wird auch für weitere Prüfungen nicht mehr zugelassen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Prüfungsergebnisse:
- Die Prüfung zum „zertifizierten Handtherapeuten“ der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG gilt als bestanden, wenn in allen drei Prüfungsteilen (theoretisch, praktisch und ggf. mündlich) mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind.
- Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat zur Bezeichnung des „zertifizierten Handtherapeuten“ nach den Richtlinien der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG und ein FH-Zertifikat der DIPLOMA-FH-Nordhessen.
Täuschungsversuche und Ordnungsverstöße:
- Über die Folgen eines Täuschungsversuches oder eines Ordnungsverstoßes entscheiden die für die Durchführung der Prüfung benannten Fachprüfer der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG. Diese können die Prüfung für nicht bestanden erklären und die Wiederholung eines Prüfungsteils oder der ganzen Prüfung verweigern. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wiederholen der Prüfung:
- Ist die Prüfung oder ein Teil der Prüfung nicht bestanden, kann der Prüfling bei der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG den nicht bestanden Teil oder die gesamte Prüfung zweimal wiederholen. Die Wiederholung muss innerhalb eines Jahres, zum nächstmöglichen Prüfungstermin erfolgen.


