Kooperation und fachliche Leitungen

Fachliche Leitung der Dozenten für die Bausteinreihe zum zertifizierten Handtherapeuten der Akademie für Handrehabilitation, dem Bachelor-Studiengang „Medizinalfachberufe“ mit dem Wahlpflichtfach „Handrehabilitation“ der DIPLOMA Hochschule - Private Fachhochschule Nordhessen und für das Doktordiplom in Osteopathie der Universität L.U.de.S. CH:

Fachliche Leitung:

  • Die fachliche Leitung der einzelnen Seminarstufen umfasst die Verantwortung für die Auswahl und Umsetzung der einzelnen Unterrichtsinhalte (HT1 bis HT16).
  • Die HT-Lehrkräfte (Fachdozenten in der Handtherapie), dem Bachelor-Studiengang „Medizinalfachberufe“ mit dem Wahlpflichtfach „Handrehabilitation“ der DIPLOMA-FH-Nordhessen sowie die Dozenten für den ärztlichen Teil des Studiums zum Doktordiplom in Osteopathie der Universität L.U.de.S. CH werden von der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG ausgewählt und von den Institutionen bestätigt. Die Leitung der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG unterzieht seine Lehrkräfte einer stetigen Wissenskontrolle und legt Auflagen für spezifische Weiterqualifizierungen auf. Unberührt von dieser Regelung sind themenspezifische Einzeldozenten und die konzeptionellen Begründer der Bausteinreihe zum zertifizierten Handtherapeuten, da eine Eigenprüfung nicht möglich erscheint.
  • Der Lehrkräfte, bzw. Instruktoren der Akademie für Handrehabilitation sind berechtigt, nur innerhalb der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG, eigenverantwortlich Prüfungen abzunehmen und eine entsprechende Zertifizierung zum „Handtherapeuten“ zu erteilen.
  • Die Ernennung zum „Dozenten im Studiengang des Doktordiploms in Osteopathie“ unterliegt nur der Teamleitung der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG. Die Ernennung zum Dozenten im Rahmen des Bachelor-Studiengang „Medizinalfachberufe“ mit dem Schwerpunkt „Handrehabilitation“ der DIPLOMA Hochschule - Private Fachhochschule Nordhessen unterliegt nach Vorschlag der AfH der DIPLOMA Hochschule - Private Fachhochschule Nordhessen und „Diese“ erteilt die Lehrbefähigung.
  • Außerhalb der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG dürfen die „Instruktoren“ nur mit schriftlicher Genehmigung der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG eigenverantwortliche Seminare, bzw. Teile oder die gesamte Weiterbildung zum zertifizierten Handtherapeuten der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG anbieten und eine Prüfung zum „zertifizierten Handtherapeuten“ der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG vornehmen. Das Gleiche gilt für jeden Seminarbesucher. Die Konzeption zum zertifizierten Handtherapeuten der Akademie für Handrehabilitation ist durch die Institution urheberrechtlich geschützt.
  • Scheidet ein Referent der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG aus der lehrenden Tätigkeit, bzw. aus der gesamten Institution aus, so müssen die von ihm erworbenen Lehrmittel, Medien, etc. der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG komplett zurückgegeben werden.
  • Der Referent der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG verliert mit seinem Ausscheiden aus der Institution „Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG“ alle seine Ansprüche und Rechte an den von ihm erarbeiteten Konzeptionen, Fachartikeln, Downloads, Skripten, etc.. Die anfallenden Tantiemen aus Publikationen (d.h. Verlagseinnahmen) werden durch die Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG weiterhin an den Autoren abgeführt. Er darf die in seiner lehrenden Zeit erworbenen Fachkenntnisse nicht an Dritte weitergeben, bzw. in institutsfremden Fortbildungen referieren, bzw. konzeptionell verwenden. Dies gilt auch während seiner aktiven Mitarbeit innerhalb der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG, sowie jedem Seminarteilnehmer.
  • Jeder Referent erkennt das stets aktuelle Handbuch als seine persönliche Vertragsbasis an. Änderungen kann er der öffentlichen Webseite der www.handakademie.de stets entnehmen. Er verpflichtet sich eigenständig die Änderungen in den Statuten der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG in Erfahrung zu bringen.
  • Jeder Referent ist verpflichtet mindestens 5 bis 10 Weiterbildungen im Jahr für die Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG durchzuführen. Sondervereinbarungen sind stets möglich.
  • Mit dem Ausscheiden aus der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG verliert der Referent den Status des Fachlehrers für Handtherapie, bzw. sonstige im Rahmen der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG erworbenen Qualifikationen. Die Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG hält sich das recht vor, jederzeit einem Referenten seine Mitarbeit zu kündigen und sofort zum Austritt aus der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG zu bewegen. Jeder aktiv in der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG Mitarbeitende erkennt das gesamte Handbuch und insbesondere die Punkte 1 bis 10 „Fachliche Leitung“ an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Lehrtherapeuten (Fachlehrer bzw. Instruktoren)

  • Die Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG ist stets bemüht qualifizierte Lehrkräfte aus den Bereichen der Ergotherapie, Physiotherapie, physikalischen Therapie und der Ärzteschaft, mit entsprechenden Zusatzqualifikationen, für die Lehrtätigkeit bereitzustellen.
  • Die Lehrtherapeuten, bzw. Fachlehrer der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG sollten z.B. mit folgenden Zusatzqualifikationen ausgebildet sein:
  • Arzt der Unfallchirurgie, Handchirurgie und plastischen Chirurgie, Orthopädie, Dermatologie, Neurologie, etc.
  • Manual- oder Cyriaxtherapeut
  • Brüggertherapeut
  • Osteopath bzw. Osteopath in Ausbildung
  • Lymphdrainage
  • Multiple Erfahrungen im Schienenbau und Taping
  • Fortbildungen aus den Bereichen der Rheumatologie
  • Reflexzonentherapie, PNF, FBL, Schmerztherapie, etc.
  • Die Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG behält sich das Recht vor die einzelnen Lehrkräfte in die Didaktik- und Methodik einzuarbeiten. Langfristig werden zukünftige Lehrtherapeuten, bzw. Fachlehrer ausgebildet, um Sie auf ihr zukünftiges Aufgabengebiet vorzubereiten. Sämtliche Lehrtherapeuten, bzw. Fachlehrer müssen eine Ausbildung der oben genannten Berufsgruppen vorweisen, bzw. haben alle internen Prüfungen, d.h. zum zertifizierten Handtherapeuten der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG bestanden und werden nach einer individuellen Einarbeitungszeit zum Instruktor der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG (bzw. Fachlehrer in Handtherapie der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG) ernannt.
  • Jeder Instruktor muss mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nachweisen. Die von der Akademie selbst in Weiterbildung stehenden Lehrkräfte dürfen als Co-Referenten Teilinhalte einzelner Seminare durchführen, auch wenn diese die 5 Jahre Berufserfahrung noch nicht absolviert haben. Eine Sondergenehmigung vor Beendigung der 5 Jahre Berufserfahrung Seminare in Eigenregie zu halten, d.h. bei besonderer Begabung einer in Ausbildung zum Instruktor stehenden Lehrkraft, behält sich die Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG vor.
  • Jeder in Weiterbildung stehende Co-Referent wird spätestens nach 5 Jahren einer internen Eignung zum Instruktor (Fachlehrer) unterzogen und darf nach entsprechenden Fähigkeiten eigenverantwortlich, als geprüfter Handlehrtherapeut (Fachlehrer, bzw. Instruktor für Handtherapie der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG), Seminare innerhalb der „Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG“ abhalten. Nach 3 weiteren Jahren konstruktiver Mitarbeit und dem eigenständigen Durchführen von jährlich mind. 5 bis 10 Seminaren der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG und Abnahme der Prüfungen zum zertifizierten Handtherapeuten der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG ist er berechtigt, sich Fachlehrer für Handtherapie (Instruktor für Handtherapie der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG) nennen zu dürfen.
  • Alle Nachweise über Zusatzqualifikationen müssen der „Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG“ schriftlich erbracht werden, um sie entsprechenden Kooperationsträgern, d.h. diversen Fachverbänden, etc., vorlegen zu können.
  • Mit dem Ausscheiden verliert der Referent jeglichen Anspruch seiner (d.h. innerhalb der Akademie für Handrehabilitation GmbH & Co.KG) erworbenen Fachlehrerstatus und Fachlehrerbezeichnung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.